AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Mitgliedschaft in der Solidarischen Landwirtschaft Kattendorfer Hof
- Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Mitgliedschaft in der Solidarischen Landwirtschaft Kattendorfer Hof.
1.2 Vertragspartnerin ist die:
Kattendorfer Hofladen GmbH & Co. KG
Dorfstraße 1a
24568 Kattendorf
E-Mail: solawi@kattendorfer-hof.de
1.3 Die Mitgliedschaft ermöglicht den regelmäßigen Bezug eines gewählten Ernteanteils nach Maßgabe dieser AGB.
1.4 Diese AGB gelten nicht für Einzelbestellungen, Reservierungen oder den Versand einzelner Waren. Solche Leistungen werden über diese Mitgliedschaft nicht angeboten.
- Vertragsgegenstand
2.1 Mit Abschluss der Mitgliedschaft wird die Kundin bzw. der Kunde Mitglied in der Solidarischen Landwirtschaft Kattendorfer Hof.
2.2 Im Rahmen der Mitgliedschaft entscheidet sich das Mitglied für einen Ernteanteil. Die jeweils verfügbaren Ernteanteile und die dazugehörigen monatlichen Beiträge ergeben sich aus der Darstellung auf der Website oder aus der Anmeldebestätigung.
2.3 Der monatliche Beitrag ist ein Beitrag zur Mitgliedschaft und zur Teilnahme an der Solidarischen Landwirtschaft. Er ist nicht als Kaufpreis für einzelne konkrete Produkte zu verstehen.
2.4 Die Solidarische Landwirtschaft lebt vom gemeinsamen Mittragen eines ganzen Anbaujahres – mit allen Höhen und Herausforderungen. Mit der Mitgliedschaft beteiligt sich das Mitglied an der Ernte über das Jahr hinweg. Damit dieses solidarische Modell gut funktioniert, ist eine möglichst kontinuierliche Teilnahme über das Jahr hinweg ausdrücklich erwünscht.
- Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Mitgliedschaft und der Ernteanteile auf der Website stellt noch kein rechtlich verbindliches Angebot dar.
3.2 Mit dem Absenden des Online-Formulars gibt die Kundin bzw. der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss einer Mitgliedschaft ab.
3.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kattendorfer Hof die Anmeldung per E-Mail bestätigt oder mit der Bereitstellung des ersten Ernteanteils beginnt.
3.4 Der Kattendorfer Hof kann eine Anmeldung ablehnen, insbesondere wenn am gewünschten Abholort keine ausreichenden Kapazitäten verfügbar sind.
- Beginn der Mitgliedschaft
4.1 Die Mitgliedschaft beginnt zu dem im Anmeldeformular ausgewählten oder vom Kattendorfer Hof bestätigten Startdatum.
4.2 Ein Einstieg während eines laufenden Monats ist möglich, sofern dies im Anmeldeprozess angeboten und vom Kattendorfer Hof bestätigt wird.
4.3 Die Abrechnung des ersten Monats richtet sich nach den im Anmeldeprozess angegebenen Bedingungen.
- Ernteanteil, Saison und Verfügbarkeit
5.1 Das Mitglied erhält regelmäßig den im Rahmen der Mitgliedschaft gewählten Ernteanteil.
5.2 Zusammensetzung und Umfang des Ernteanteils richten sich nach Saison, Ernte, Witterung, Verfügbarkeit und den betrieblichen Abläufen des Kattendorfer Hofes.
5.3 Ein Anspruch auf bestimmte Produkte, bestimmte Mengen oder eine gleichbleibende Zusammensetzung besteht nicht.
5.4 Natürliche Abweichungen in Größe, Form, Farbe, Gewicht und Zusammensetzung sind Bestandteil landwirtschaftlicher Erzeugnisse und stellen keinen Mangel dar, sofern die Produkte verkehrsfähig und zum Verzehr geeignet sind.
- Abholort und Abholung
6.1 Das Mitglied wählt bei der Anmeldung einen festen Abholort aus.
6.2 Der Ernteanteil wird am vereinbarten Abholort bereitgestellt.
6.3 Die Abholzeiten und organisatorischen Hinweise werden auf der Website, per E-Mail oder auf anderem geeigneten Weg mitgeteilt.
6.4 Das Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, den Ernteanteil innerhalb der angegebenen Abholzeit abzuholen.
6.5 Nicht abgeholte Ernteanteile können aus organisatorischen und hygienischen Gründen nicht gutgeschrieben, erstattet oder nachgeliefert werden.
6.6 Das Mitglied kann eine andere Person mit der Abholung beauftragen.
- Beitrag und Zahlung
7.1 Der monatliche Beitrag ergibt sich aus dem gewählten Ernteanteil und wird im Anmeldeprozess angezeigt.
7.2 Alle Beiträge verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
7.3 Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift.
7.4 Der erste Beitrag wird zum Einstiegsdatum eingezogen. Die folgenden monatlichen Beiträge werden jeweils am 1. des laufenden Monats eingezogen. Fällt der 1. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt der Einzug am nächsten Bankarbeitstag.
7.5 Das Mitglied erteilt hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat.
7.6 Entstehen Rücklastschriftkosten, die das Mitglied zu vertreten hat, kann der Kattendorfer Hof diese Kosten weiterberechnen.
- SEPA-Lastschriftmandat
8.1 Das Mitglied ermächtigt die Kattendorfer Hofladen GmbH & Co. KG, Gläubiger-ID: DE79ZZZ00000958362, den monatlichen Beitrag für die Mitgliedschaft jeweils zum 1. des laufenden Monats von dem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Abweichend erfolgt der erste Beitragseinzug zum Einstiegsdatum.
8.2 Zugleich weist das Mitglied sein Kreditinstitut an, die von der Kattendorfer Hofladen GmbH & Co. KG auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
8.3 Das Mitglied kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
- Kennenlernzeit
9.1 Die ersten vier Wochen der Mitgliedschaft gelten als Kennenlernzeit.
9.2 Während der Kennenlernzeit kann die Mitgliedschaft jederzeit mit Wirkung zum Ende der vier Wochen gekündigt werden.
9.3 Die Kündigung während der Kennenlernzeit bedarf der Textform. Eine formlose Kündigung per E-Mail an solawi@kattendorfer-hof.de ist ausreichend.
- Laufzeit und Kündigung
10.1 Nach Ablauf der Kennenlernzeit läuft die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit.
10.2 Nach der Kennenlernzeit kann die Mitgliedschaft jeweils bis zum 15. eines Monats gekündigt werden.
10.3 Geht die Kündigung fristgerecht bis zum 15. eines Monats beim Kattendorfer Hof ein, endet die Mitgliedschaft zum Ende desselben Monats.
10.4 Geht die Kündigung nach dem 15. eines Monats ein, endet die Mitgliedschaft zum Ende des Folgemonats.
10.5 Die Kündigung bedarf der Textform. Eine formlose Kündigung per E-Mail an solawi@kattendorfer-hof.de ist ausreichend.
10.6 Wird die Mitgliedschaft online abgeschlossen, stellt der Kattendorfer Hof zusätzlich eine Möglichkeit zur Online-Kündigung auf der Website bereit.
10.7 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Änderung des Ernteanteils oder Abholorts
11.1 Eine Änderung des gewählten Ernteanteils ist nur nach Abstimmung mit dem Kattendorfer Hof und abhängig von der Verfügbarkeit möglich.
11.2 Eine Änderung des Abholorts ist ebenfalls nur nach Abstimmung und abhängig von der Verfügbarkeit möglich.
11.3 Änderungswünsche können per E-Mail an solawi@kattendorfer-hof.de mitgeteilt werden.
- Beitragserhöhung und Änderungen des Angebots
12.1 Der Kattendorfer Hof kann den monatlichen Beitrag anpassen, wenn sich Kosten, betriebliche Rahmenbedingungen oder der Umfang des Angebots wesentlich ändern.
12.2 Über Beitragserhöhungen wird das Mitglied rechtzeitig in Textform informiert.
12.3 Im Fall einer Beitragserhöhung kann das Mitglied die Mitgliedschaft vor Wirksamwerden der Erhöhung kündigen.
12.4 Änderungen des Angebots können sich insbesondere aus saisonalen, betrieblichen oder landwirtschaftlichen Gründen ergeben.
- Ernteschwankungen, Ausfälle und höhere Gewalt
13.1 Das Mitglied erkennt an, dass die landwirtschaftliche Erzeugung von natürlichen Faktoren abhängig ist.
13.2 Witterung, Schädlingsbefall, Ernteausfälle, Krankheiten im Tierbestand, behördliche Anordnungen, Lieferengpässe oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Kattendorfer Hofes können dazu führen, dass einzelne Produkte nicht, nur eingeschränkt oder in anderer Zusammensetzung verfügbar sind.
13.3 In solchen Fällen bemüht sich der Kattendorfer Hof um eine angemessene alternative Zusammenstellung des Ernteanteils.
13.4 Ein Anspruch auf bestimmte Produkte, bestimmte Mengen, Ersatzlieferung oder anteilige Erstattung besteht nur, wenn der Kattendorfer Hof eine Pflichtverletzung zu vertreten hat.
- Qualität und Mängel
14.1 Der Kattendorfer Hof stellt die Ernteanteile mit der gebotenen Sorgfalt bereit.
14.2 Sollte ein Produkt mangelhaft sein, bittet der Kattendorfer Hof um eine zeitnahe Mitteilung, möglichst mit Foto und kurzer Beschreibung.
14.3 Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
- Widerrufsrecht
15.1 Für Verträge über die Lieferung schnell verderblicher Waren, deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Das betrifft insbesondere frische Lebensmittel.
15.2 Da die im Rahmen der Mitgliedschaft bereitgestellten Ernteanteile regelmäßig frische und schnell verderbliche Lebensmittel enthalten, besteht für die Bereitstellung dieser Ernteanteile kein Widerrufsrecht.
15.3 Unabhängig davon kann die Mitgliedschaft nach den Kündigungsregelungen dieser AGB beendet werden.
- Kommunikation per E-Mail
16.1 Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, vertragsbezogene Informationen per E-Mail zu erhalten.
16.2 Dazu gehören insbesondere Bestätigungen, Informationen zur Mitgliedschaft, Hinweise zur Abholung, Änderungen von Abholzeiten oder Abholorten, organisatorische Hinweise sowie Informationen zur Zahlung.
16.3 Das Mitglied ist verpflichtet, eine aktuelle E-Mail-Adresse anzugeben und Änderungen mitzuteilen.
- Datenschutz
17.1 Der Kattendorfer Hof verarbeitet personenbezogene Daten des Mitglieds im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
17.2 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.
- Haftung
18.1 Der Kattendorfer Hof haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
18.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Kattendorfer Hof nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
18.3 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Mitgliedschaft überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.
18.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Verbraucherstreitbeilegung
19.1 Der Kattendorfer Hof ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Schlussbestimmungen
20.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20.2 Ist das Mitglied Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Kattendorfer Hofes.
20.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Zufriedenheit. Erfüllung. Entdeckung.
Gutes tun ist immer gut. Lebe gesund und investiere in deine Umwelt. Freue dich auf ein gemeinschaftliches Bewusstsein für nachhaltige Gesundheit von Boden, Pflanzen, Tier und Mensch sowie soziale Verantwortung und ethisches Wirtschaften. Du bist der Kattendorfer Hof!
